Verlängerung Bewilligung Ausländischer Staatsangehöriger
Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligung B sowie Niederlassungsbewilligung C ausländischer Staatsangehöriger werden ab sofort direkt beim kantonalen Migrationsamt beantragt. Auch ein Duplikatsausweis kann mit dem Verlustrapport der Polizei direkt beim Migrationsamt bestellt werden.
Verlängerungsgesuche für B- und C-Bewilligungen sowie Anträge für Duplikatsausweise wurden bisher über die Wohngemeinde eingereicht und nach deren Weiterleitung durch das Migrationsamt bearbeitet.
Nicht betroffen von der Änderung sind die Neueinreise (Anmeldung bei der Gemeinde), die Gesuche für eine Kurzaufenthaltsbewilligung L, Familiennachzugsgesuche sowie alle Adress- und Zivilstandsmutationen. Diese Gesuche sollen weiterhin beim Einwohneramt der Gemeinde eingereicht werden.
Die Verfallsanzeigen und Passkopien können entweder per Post an das Migrationsamt, Oberer Graben 38, 9001 St. Gallen geschickt werden oder online mit folgenden Link eingereicht werden:
Online Schalter / Gesuchseinreichung (sg.ch)