Vermittlungsamt Rheintal
Das Vermittlungsamt ist die erste Instanz für zivilrechtliche Angelegenheiten. Das Begehren muss schriftlich gestellt werden. Die Verhandlung ist mündlich. Ziel der Verhandlung ist eine Einigung unter den Parteien. Wird keine Einigung erzielt, wird dem Kläger auf Begehren der Leitschein zu Handen des Kreisgerichts ausgestellt.
Das Kreisgericht Rheintal hat per 1. Juni 2021 beschlossen, die bestehenden drei Vermittlungskreise mit den Vermittlungsämtern Unteres Rheintal (in Rheineck), Mittleres Rheintal (in Diepoldsau) und Oberes Rheintal (in Marbach) zu einem einzigen, zentralen Vermittlungskreis im Wahl- bzw. Gerichtskreis Rheintal mit dem neuen Vermittlungsamt Rheintal zusammenzulegen.
Vermittlerin: Sabine Flachsmann, Marbach
Stellvertreter: Erwin Frei, Hinterforst und Janojan Thambirajah
Vermittlungslokal: Rathaus Marbach, Obergasse 4, 9437 Marbach
Tel. 058 229 63 80