Verkaufsbewilligung
Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung des Kantons St. Gallens regelt die Ladenöffnungszeiten, die öffentlichen Ruhetage und die hohen Feiertage. Verkaufsgeschäfte sind an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen geschlossen zu halten. Der Gemeinderat kann durch Bewilligungen Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen. Weiter kann der Gemeinderat einzelnen Verkaufgeschäften bis zu maximal vier Sonntagsverkäufe bewilligen.
Feuerwerksbewilligung
Der Verkauf von Feuerwerk ist bewilligungspflichtig. Die Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung bestimmt die politische Gemeinde als zuständige Bewilligungsinstanz. Für die Lagerung und den Verkauf gelten strenge Auflagen. Bitte reichen Sie das Gesuch schriftlich ein
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei Marbach / SG | 071 775 81 90 | gianna.fiorelli@marbach.ch |