Kopfzeile

Inhalt

Gesuch für Beiträge für familien- und schulergänzende Betreuung

6. September 2024

Förderbeiträge für familien- und schulergänzende Betreuung

Anspruchsberechtigte Eltern können bei der Wohngemeinde das Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags nach dem Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung stellen. Das vollständige Gesuchsformular ist bis Ende Oktober 2024 bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Das St. gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit diesem Jahr die Verteilung von jährlich gesamthaft 5 Mio. Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen.

Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchsformulars inklusive den notwendigen Beilagen, welche auf der Gemeinde-Homepage zum Download bereitstehen.

Wofür werden Gelder ausgerichtet?

Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in:

  • Kindertagesstätten (z.B. KITA Freiland)
  • Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z.B. Hort, Mittagstisch)
  • Tagesfamilien

Nicht dazu gehören punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, nicht-institutionelle wie beispielsweise Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienzentren, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchformular

- Rechnungskopien bzw. Zusammenstellung der Institution (KITA, Verein Tagesfamilien etc.).

Es werden die Auslagen von Oktober 2023 bis Ende September 2024 berücksichtigt. Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen ist bis spätestens 31. Oktober 2024 an die Gemeinderatskanzlei Marbach, Obergasse 4, 9437 Marbach, einzureichen.

Das Gesuch wird im Laufe des Monats November 2024 geprüft. Bis spätestens Ende November werden alle Personen und Familien, die einen Beitrag beantragt haben, schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert. Falls zur Berechnung der Subventionen keine oder unvollständige Angaben geliefert werden, entfällt der Anspruch. Es besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Subventionen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei unter der Telefonnummer 071 775 81 90 oder per E-Mail gemeindeverwaltung@marbach.ch gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name
Gesuchsformular Fam. Beiträge Drittbetreuungskosten (PDF, 69.24 kB) Download 0 Gesuchsformular Fam. Beiträge Drittbetreuungskosten