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Abstimmungsunterlagen, Bestellung

Bei Abstimmungen und Wahlen erhalten die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag das Stimmmaterial. Bei Proporzwahlen, bei zweiten Wahlgängen sowie bei am gleichen Tag stattfindenden weiteren Abstimmungen beträgt die Frist zehn Tage.

Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmausweis und dem Stimmzettel.

Sie haben die Unterlagen nicht erhalten, verloren oder einen Stimmzettel falsch ausgefüllt? Kein Problem - Sie können das Stimmmaterial bei uns nachbestellen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, welche Unterlagen wir Ihnen zustellen sollen.

Verfahren

Nach Eingang Ihrer Bestellung sendet Ihnen die Gemeinderatskanzlei die gewünschten Unterlagen per Post zu. Nachbestellungen müssen spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag bei uns eingehen. Ansonsten können wir die rechtzeitige Zustellung nicht garantieren.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Stimme nur einmal abgeben dürfen und mehrere Stimmzettel der gleichen Vorlage die Abstimmung ungültig machen, wenn sie unterschiedlich ausgefüllt sind.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.