Steuerrechnung vorläufig
Der Höhe der vorläufigen Rechnung kommt im System der Gegenwartsbesteuerung eine sehr grosse Bedeutung zu, weil die vorläufigen Steuerzahlungen massgeblichen Einfluss auf die spätere Ausgleichszinsberechnung bei der Schlussrechnung haben. Verfalltag für die Zinsberechnung bei der ganzjährigen Steuerpflicht ist jeweils der 31. Juli des laufenden Steuerjahres.
Zahlungsvarianten
Jährlich im Januar erhalten Sie von uns die vorläufige Rechnung für das laufende Jahr, in der Regel mit drei Einzahlungsscheinen. Auf Wunsch ist die provisorische Steuerrechnung auch als "Abonnement" mit neun oder elf Einzahlungsscheinen erhältlich. Falls die vorläufige Steuerrechnung Ihrer Ansicht nach zu hoch oder zu tief sein sollte, bitten wir Sie um Rückmeldung, damit wir die Rechnung den tatsächlichen Verhältnissen anpassen können. Vielen Dank.
Wohnortwechsel / Wegzug
Bei einem Wohnortwechsel ist das Steueramt derjenigen Gemeinde für die Schlussrechnung zuständig, in der Sie am 31. Dezember des Steuerjahres Ihren Wohnsitz haben.
Falls Sie ins Ausland ziehen, sind noch weitere Vorgaben zu beachten. Wir informieren Sie bei Bedarf gerne.
eKonto
Mit dem elektronischen Service des kantonalen Steueramtes St. Gallen können Sie ihr Steuerkonto online einsehen und Zahlungsvereinbarungen ebenfalls online beantragen.
Steuerkalkulator
Berechnen Sie die Steuerbelastung mit dem Steuerkalkulator.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt Marbach / SG | 071 775 81 98 | manuela.hutter@marbach.ch |