Mutterschaftsbeiträge
Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge besteht, wenn:
- der Lebensbedarf das anrechenbare Einkommen übersteigt;
- bei Geburt der Wohnsitz im Kanton St. Gallen ist;
- sich die Mutter persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet;
- die erforderlichen Auskünfte erteilt werden;
- das anrechenbare Vermögen die Freigrenze nicht übersteigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt Marbach / SG | 071 775 81 90 | gianna.fiorelli@marbach.ch |