Hundekontrolle
Pflichten der Hundehalter/Halterin
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Gemäss neuem Hundegesetz gibt es keine Rückerstattungen mehr infolge Tod. Die Hundesteuer wird für das ganze Jahr in Rechnung gestellt, auch bei später im Jahr entstehender Steuerpflicht (Art. 26 Abs. 1 HuG*)
Taxe: Fr. 120.--
Keine Taxe wird erhoben für (Art. 24 Hundegesetz):
- Hunde, die weniger als 3 Monate alt sind;
- Blindenfuhr- und Behindertenhunde;
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
- Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.
Hunde-Erfassungsdatenbank AMICUS
AMICUS ist die Hundedatenbank der Schweiz. Diesbezüglich gilt:
- Erst/Neu-Hundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren = nur Halterdaten.
- Danach müssen die Hundedaten beim Tierarzt mittels Chip registriert werden.
- Ebenfalls ist der Hundebesitzer verantwortlich Statusänderungen (Halterwechsel, Ausfuhr ins Ausland, Tot des Hundes, usw.) bei AMICUS zu melden. Dies können angemeldete Hundehalter selber bei AMICUS vornehmen.
Genaueres kann unter www.amicus.ch nachgelesen werden. Ebenfalls bietet die AMICUS eine Heldpesk an: 0848 777 100 oder info@amicus.ch.
Alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, müssen gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Bereits gekennzeichnete Hunde – mit Mikrochip oder Tätowierung – müssen nur noch in der Datenbank AMICUS eingetragen werden. In beiden Fällen können Sie sich an Ihren Tierarzt wenden.
Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden. Zudem sind die Hundehalter verpflichtet, Adressänderungen, Halterwechsel und das Ableben des Hundes AMICUS zu melden.
Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/heim-und-wildtierhaltung/hunde.html >
Tipps für den ersten Hund und Checkliste zur Anschaffung finden Sie in folgendem Ratgeber:
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt Marbach / SG (Schalter) | 071 775 81 91 | anita.schick@marbach.ch |