Grundbuchgeschäfte
Handänderung
Die meisten Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Das Grundbuchamt bereitet die Verträge für sämtliche Handänderungen vor, sei es ein Kauf, ein Erbgang, eine Erbteilung, eine Schenkung oder ein Tausch.
Für die Vertragsvorbereitung werden diverse Angaben benötigt, bitte kontaktieren Sie den Grundbuchverwalter oder seinen Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin - wir beraten Sie gerne.
Grundpfandrechte/ Hypotheken
Wenn Banken oder Versicherungen einen Grundstückkauf mitfinanzieren, dient die Liegenschaft als Sicherheit für ihre Darlehen. Die Geldinstitute erstellen den Pfandvertrag und stellen diesen direkt dem Grundbuchamt zu, das gestützt darauf den Schuldbrief und die Grundpfandversicherung erstellt. Die Grundpfandrechte werden nach der öffentlichen Beurkundung des Vertrages im Grundbuch eingetragen.
Dienstbarkeit
Mit dem Eintrag einer Dienstbarkeit erhalten privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Grundeigentümer und einem Dritten, Wirkung gegenüber jedermann, d.h. sie gelten auch nach einem allfälligen Verkauf des belasteten Grundstückes. Der Inhalt von Dienstbarkeiten sind beispielsweise:
- Fuss- und Fahrwegrechte
- Mitbenützungsrechte
- Durchleitungsrechte
- Nutzniessungsrecht
- Wohnrecht
Vormerkungen
Vormerkungen bewirken analog der Dienstbarkeit, dass privatrechtliche Abmachungen Wirkung gegenüber jedermann entfaltet. Im Gegensatz zur Dienstbarkeit betreffen Vormerkungen persönliche Rechte, die nicht das Eigentumsrecht an der Liegenschaft tangieren.
Vormerkungen sind beispielsweise:
- Kaufrecht
- Vorkaufsrechte
- Rückkaufsrechte
- Mietverträge
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt Marbach / SG | 071 775 81 97 | nicole.pichler@marbach.ch |