Einbürgerungsverfahren
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zuständig ist die kantonale Gesetzgebung.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und Bedingungen sowie über die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem mindestens folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei Marbach / SG | 071 775 81 90 | gianna.fiorelli@marbach.ch |