Kopfzeile

Inhalt

Bauanzeige und Anzeige nach Enteignungsgesetz Politische Gemeinde Marbach

6. Oktober 2024

Koordiniertes Verfahren nach dem Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1) und nach dem Enteignungsgesetz (sGS 735.1)

Bauherrschaft

Politische Gemeinde Marbach, Obergasse 4, 9437 Marbach

Grundstücke           

Nrn.165,166,188,229,250,251,442,254,259,260,273,237,274,444,462,282,338,288

Bauvorhaben          

Neubau Kanalisationsleitung Riet (mit Pumpwerk Roosen, diverse Pumpschächte,
Druckleitungen, Unterquerungen SBB und Länderenaach)

Projektverfasser    

Wälli Ingenieure AG, Auerstrasse 23, 9435 Heerbrugg

Planauflage             

Das Baugesuch und die weiteren Unterlagen können bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden vom 7. Oktober 2024 bis und 5. November 2024.

Sämtliche Anstösser und die von der Durchleitung betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige mit Situationsplan.

Hiermit erfolgt die öffentliche Auflage für den Bau der Anlagen ausserhalb der Bauzone. Gleichzeitig wird das Verfahren nach Enteignungsgesetz für die dinglichen Rechte (Durchleitungsrecht, Pumpschächte) eingeleitet.

Im Sinne von Art. 24 des kant. Enteignungsgesetzes (sGS 735.1) werden die Grundeigen-tümer ersucht, die an ihren Grundstücken berechtigten Dritten (z.B. Mieter, Pächter, Nutzniesser), in deren Rechte durch die Bodenbeanspruchung eingegriffen wird, zu benachrichtigen, soweit diese Rechte nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind.

Mit den Grundeigentümern werden die Verhandlungen über den Erwerb der Durchleitungs-rechte nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung geführt.

Einsprachen sind innert der Planauflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.