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Gemeinderatsverhandlungen August 2024

10. September 2024

Strompreise 2025

Der Strommarkt ist seit der Teilliberalisierung stärkeren Schwankungen unterworfen. Die Einkaufspreise für elektrische Energie, die kostendeckende Einspeisevergütung KEV, die Systemdienstleistungen und die Einkaufspreise für Zertifikate (HKN) von erneuerbarer Energie aus der Schweiz, reduzieren sich für das kommende Jahr. Die vom Bundesrat im letzten Jahr neu geschaffene Winterreserve, die einer Strommangellage im Winter vorbeugen soll, reduziert sich ebenfalls von 1.20 Rp. auf 0.23 Rp. Gesamthaft reduzieren sich die Stromkosten im Bereich Netz, Energie und Abgaben ab 1. Januar 2025 um 4.19 Rp. pro kWh. Die neuen Tarife sind auf der Homepage der Gemeinde Marbach veröffentlicht.

Die Gestaltung des Rückliefertarifs für Photovoltaikanlagen wird neu erarbeitet. Aus diesem Grund wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2025 erst im Oktober 2024 durch den Gemeinderat genehmigt.

Sanierung und Neugestaltung Dorfplatz

An der Bürgerversammlung 2024 wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Kredit für die Sanierung und Aufwertung des Dorfplatzes erteilt. In der Folge konnten nun mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege die Baubewilligung und die Arbeitsvergaben für die Tief- und Gartenbauarbeiten erteilt werden. Der Baubeginn ist am 23. September 2024 geplant. Im Zusammenhang mit der Baustelle werden die Parkplätze rund um die Pizzeria Krone teilweise nicht zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Förderbeiträge für familien- und schulergänzende Betreuung

Das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt die Verteilung von Kantonsgeldern zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Der Kanton St. Gallen hat den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Aufgrund dieser Auszahlung können in Marbach wohnhafte Eltern bei der Gemeinde Marbach ein Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags stellen. Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern ab der Geburt bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in Kindertagesstätten (z.B. KITA Freiland), Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z.B. Hort, Mittagstisch) und Tagesfamilien. Nicht dazu gehören punktuelle und nicht-institutionelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienzentren oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien. Es werden die Auslagen von Oktober 2023 bis Ende September 2024 berücksichtigt. Das vollständige Gesuch ist bis spätestens 31. Oktober 2024 an die Gemeinderatskanzlei Marbach einzureichen. Das Gesuchformular kann auf der Webseite der Politischen Gemeinde Marbach heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Marbach, im September 2024

Alexander Breu, Gemeindepräsident